Freiw. Feuerwehr Wernau - T.Toth
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es keine
Überprüfungen von Rauchwarnmeldern seitens der Feuerwehren gibt. In den
Medien sind in der vergangenen Zeit vermehrt Berichte erschienen, in
denen bekannt geworden ist, dass sich Personen als Feuerwehrmänner
ausgeben haben und sich so Zutritt zu Wohnungen verschafften.
Die Überprüfung von Rauchwarnmeldern obliegt grundsätzlich dem Eigentümer bzw. Nutzer der Wohnung und keiner Behörde. Hausverwaltungen können im Rahmen von Wartungsverträgen Firmen beauftragen, die diese Überprüfungen vornehmen.
Eine Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg besteht für Wohnungen in Bestandsgebäuden seit dem 01.01.2015.
Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg – Für welche Wohnungen?
- alle Neubauten und Umbauten seit dem 11.Juli 2013
- alle Bestandswohnungen müssen seit dem 01.01.2015 im Rahmen der Rauchmelderpflicht nachgerüstet sein.
Es werden auch keine Feuerlöscher von der Feuerwehr überprüft.
Lediglich im Rahmen von Begehungen und Überprüfungen durch Kollegen vom
Vorbeugenden Brandschutz werden abgelaufene Prüfplaketten beanstandet.
Eine Überprüfung von Feuerlöschern wird im Rahmen von Wartungsverträgen
eigenverantwortlich von Fachfirmen durchgeführt.
Weitere Information zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg erhalten Sie unter folgendem Link: https://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-baden.../