(red) - Im Frühjahr werden häufig Obstbaumschnitt und andere Pflanzenabfälle auf Wiesen oder in Gärten verbrannt. Das Verbrennen größerer Mengen muss vorab bei der Ortspolizeibehörde oder im Ordnungsamt angezeigt werden, nicht bei der Feuerwehr, weil sonst der Notruf überlastet werden könnte, erklärt Ernst Ruoss, beim Landratsamt zuständig für Katastrophenschutz und Feuerlöschwesen. Riefen besorgte Bürger wegen des Feuers an, werde aus Sicherheitsgründen meist die Feuerwehr alarmiert. An schönen Frühjahrstagen gehen durchschnittlich 50 Anrufe über Reisigverbrennungen ein. Samstags sind es 150 Anrufe oder mehr.
Dieser Artikel wurde original aus dem/der Eßlinger Zeitung entnommen,