Berichte aus Printmedien
50 Jahre Jugendfeuerwehr Wernau
04.05.2022
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UNFALL IN WERNAU - Auto landet im Straßengraben
27.12.2021
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FEUERWEHREINSATZ IN WERNAU - Verbrannte Pizza verursacht Feuerwehreinsatz
13.09.2021
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Neuigkeiten
Jugendfeuerwehr wird 50! Videoreihe Teil 5 - Imagefilm der Jugendfeuerwehr Wernau
15.05.2022
Unsere Videoreihe setzt sich fort. Heute mit einem ganz besonderem Film.
Jugendfeuerwehr wird 50! Videoreihe Teil 4 - Abnahme Leistungsspange
27.04.2022
Unsere Videoreihe zur Jugendfeuerwehr Wernau geht weiter!
Im Teil 4 dreht sich alles um die Abnahme der Leistungsspange im Jahre 1992.
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Service / Brandschutz
Brandschutz
Missbrauch von Feuerlöschern ist strafbar
Die Presse berichtet immer wieder darüber, dass Feuerlöscher aus Spaß oder Vandalismus entleert werden. Doch jeder Benutzer vertraut darauf, dass vorhandene Feuerlöscher im Brandfall verlässlich funktionieren. Der Missbrauch von Feuerlöschern ist daher strafbar, da Feuerlöscher ausschließlich zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin.
Insbesondere Jugendliche oder Heranwachsende machen auch vor lebensrettenden Feuerlöschern nicht Halt und entleeren oder beschädigen diese. Dieses Verhalten ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 145 „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln" strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Zudem werden teure Reinigungs- und Entsorgungskosten verursacht, für die die Verursacher in Regress genommen werden können.
Jugendliche oder Heranwachsende sollten daher für den richtigen Umgang mit Feuerlöschern sensibilisiert werden. Hier sind auch die Eltern, Lehr- und sonstige Ausbildungsfachkräfte gefordert, über das Thema Brandschutz und den korrekten Umgang mit Feuerlöschern zu sprechen.Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)